Seitenbereiche

Wofür gibt es 14 % COVID-19-Investitionsprämie?

https://www.gerstgrasser.biz/steuernews_klienten/

Wie bereits berichtet, werden mit der COVID-19-Investitionsprämie unter bestimmten Voraussetzungen aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen befristet bis 28.2.2021 gefördert. Dabei sind bestimmte Förderungsvoraussetzungen z. B. hinsichtlich des antragstellenden Unternehmens zu beachten. Auch sind einige Investitionen von der Förderung gänzlich ausgeschlossen.

Grundsätzlich erfolgt die Förderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von 7 % bzw. 14 % der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen. 14 % Förderung sind möglich für bestimmte Investitionsteile aus den in der Förderrichtlinie definierten Bereichen:

  • Ökologisierung/Klimaschutz: wie z. B. bestimmte Investitionen in Klimaschutz, Mobilitätsmanagement und Elektrofahrzeuge (inkl. z. B. neue Elektroräder und neue Fahrräder), Rohstoffmanagement, Energieeinsparung (Wasser, Wärme), Abfallwirtschaft, Gebäudesanierung
  • Digitalisierung: wie z. B. bestimmte Investitionen in künstliche Intelligenz, Cloud Computing, Big Data, Geschäftsmodell und Prozesse (digitale Anwendungen), IT-Security, E-Commerce (z. B. digitale Transformation)
  • Gesundheit: wie z. B. bestimmte Investitionen in den Bereichen Entwicklung und Herstellung von Medizinprodukten und in Produkten von strategischer Bedeutung bei Pandemien

Die umfangreichen Anhänge der Förderrichtlinie regeln hier viele Details, Beispiele und Voraussetzungen. Wichtig ist, diese Voraussetzungen vorab genau zu prüfen. So sind z. B. Elektro-Pkw (ausgenommen die für 7 + 1 Personen zugelassenen E-Busse dieser Klasse) nur dann mit 14 % förderfähig, wenn der Brutto-Listenpreis des Basismodells € 60.000,00 nicht übersteigt.

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 08.09.2020 und können sich kurzfristig ändern. Aktuelle und detailliertere Informationen, Förderrichtlinie und FAQs finden Sie auf der Homepage der Austria Wirtschaftsservice GmbH (www.aws.at), die auch die Fördermaßnahme abwickelt.

Stand: 28. September 2020

Bild: Jenny Sturm - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie wollen mehr zu einem Thema erfahren? Neben der klassischen Steuerberatung stehen wir Ihnen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Bludenz auch zu vielen anderen Themen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch!

Gerstgrasser Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH
Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.